VG 2022/06 - Planungsleistungen für die Innensanierung des Bauabschnittes 2.2 der Matthias-Claudius-Schule - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035305
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Reinfeld (Holstein)
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reinfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
VG 2022/06 - Planungsleistungen für die Innensanierung des Bauabschnittes 2.2 der Matthias-Claudius-Schule - Objektplanung
Erbringung von Planungsleistung für die Innensanierung des Bauabschnittes 2.2 der Matthias-Claudius-Schule. Der Auftraggeber vergibt losweise Leistungen der Objektplanung, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HKLS, Fachplanungsleistungen Elektro sowie Fachplanungsleistungen für den Brandschutz.
Die Matthias-Claudius-Schule (MCS), bestehend aus mehreren Bauteilen aus verschiedenen Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts befindet sich in Reinfeld (Holstein) in zentraler Ortslage. Zum Erhalt der Bausubstanz, der Steigerung der Energieeffizienz und zur Anpassung der in die Jahre gekommenen Bauteile im Hinblick auf Haustechnik, Brandschutz, Raumgestaltung, Umsetzung neuer pädagogischer Anforderungen sowie notwendiger Erweiterungen auf Grund geänderter Schulsituationen wie Inklusion, Ganztagesangebote, betreute Grundschule, Schulsozialarbeit etc. wurde ein Sanierungs- und Erweiterungskonzept erarbeitet, dass in den nächsten Jahren umzusetzen sein wird. Begonnen hat man mit der energetischen Außensanierung der Ursprungsgebäude aus 1950 und 1957 sowie der energetischen Außensanierung des Schusterbaus aus 1966, dessen Innensanierung nun als nächster Step in der Umsetzung des Konzeptes ansteht und die dazugehörige Planungsleistungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Die Sanierung wird im Rahmen des Schulbauförderprogammes IMPULS 2030 II gefördert.
Die Vergabe erfolgt stufenweise und unter dem Vorbehalt der abschnittsweiten Realisierung: Als erste Stufe werden fest die Leistungsphasen 3 bis 5 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe). Als dritte Stufe besteht die Option für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation). Als vierte Stufe besteht die Option für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). Es handelt sich bei den jeweiligen Stufen um einseitige Optionen für den Auftraggeber. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung fest beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Realisierung/Projektumsetzung und auf Beauftragung der optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Die Laufzeitangabe erfolgte, weil es sich um ein Pflichtfeld handelt. Die tatsächliche Laufzeit des Vertrages ist abhängig u.a. von der Dauer der Bauausschreibung- und Bauausführung. Sämtliche Baumaßnahmen müssen aufgrund der Zuwendungsbestimmungen zwingend bis zum 30.06.2024 abgenommen worden sein. Der Auftraggeber strebt für das Bauvorhaben einen Zeitplan mit ausreichendem zeitlichen Puffer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.