Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Papiertonne im Gebiet des AWV Isar-Inn Referenznummer der Bekanntmachung: II36
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awv-isar-inn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Papiertonne im Gebiet des AWV Isar-Inn
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Papiertonne im Gebiet des AWV Isar-Inn
Los 1: Landkreis Rottal-Inn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Los 1: ca. 10.000 t Altpapier jährlich
• Übernahme des Altpapiers an den Übergabestellen des AWV Isar-Inn
• Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung)
• Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Los 2: Landkreis Dingolfing-Landau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Los 2: ca. 2.000 t Altpapier jährlich
• Übernahme des Altpapiers an den Übergabestellen des AWV Isar-Inn
• Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung)
• Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket EU
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Nachweis der Berechtigung zum Vermarkten bzw. Verwerten von Altpapier (z. B. Zulässigkeit nach § 53 KrWG oder der Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder sonstiger Genehmigungsnachweis)
• Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Vermarktungs-/ Verwertungswege
• Ggf. Benennung der Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und/oder Sortierreste
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.