BvA_Stadt Feuchtwangen - Arch - Außenstelle Hochschule Ansbach f. Technik - offenes Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 123/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feuchtwangen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91555
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.feuchtwangen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Feuchtwangen - Arch - Außenstelle Hochschule Ansbach f. Technik - offenes Verfahren
Die Stadt Feuchtwangen plant die Erweiterung der Außenstelle der Hochschule Ansbach für Technik in Feuchtwangen.
Gegenstand des Auftrages ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für den 2. Bauabschnitt.
Die Kosten werden auf ca. 7,9 Mio. EUR (KGR 200-700) geschätzt.
Der Bauzeitenplan sieht den Planungsbeginn im November / Dezember 2022 und die Fertigstellung im September 2023 vor.
Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
Zusätzlich wird optional die Besondere Leistung des Überwachens der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Stadt Feuchtwangen An der Hochschule 1 91555 Feuchtwangen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Feuchtwangen plant die Erweiterung der Außenstelle der Hochschule Ansbach für Technik in Feuchtwangen.
Bisher wurde ein 1. BA errichtet, welcher Ende 2018 bezogen wurde.
Das Baugrundstück ist im Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen. Es grenzt unmittelbar an die Ansbacher Straße im Westen an.
Südseitig wird es von der Straße "An der Hochschule" begrenzt. Im Norden schließt als Puffer zwischen Sondergebiet und dem allgemeinen Wohngebiet (WA) ein Mischgebiet (MI) an.
Im Süden des 1. BAs wurden Parkplätze für die Hochschule angelegt. Diese sind im Zuge des 2. BAs zu erweitern.
Das gesamte Baugebiet wird mittig in Nord-Süd-Richtung von einem Fußweg in zwei Hälften geteilt.
Die geplante Fußgängermagistrale wird im Bereich Sondergebiet auch für den Fahrverkehr aufgeweitet.
Schon damals wurde die Erweiterung durch einen 2. Bauabschnitt (Lehrsaalgebäude 101) geplant und der Gebäudekomplex sowie die technische Gebäudeausrüstung ist auf der Grundlage fortzusetzen.
Die HS-Erweiterung ist in Hybrider Bauart (Holz/Stahlbeton) geplant.
Der 2. BA ist zunächst 2-geschossig (EG + 1. OG) vorgesehen. Die Planung ist so auszulegen, dass das Gebäude um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden kann.
Mit dem zweiten Bauabschnitt wird ein Hörsaal für mehr als 100 Studierende, zwei Seminarräume, ein Praktikumslabor, 12 Büroarbeitsplätze zuzüglich Sekretariat, sowie eine als Eingangs- und Aufenthaltsbereich fungierende Verbindungseinheit vom ersten und zweiten Bauabschnitt realisiert.
Die Kosten werden auf ca. 7,9 Mio. EUR (KGR 200-700) geschätzt.
Der Bauzeitenplan sieht den Planungsbeginn im November / Dezember 2022 und die Fertigstellung im September 2023 vor.
Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
Zusätzlich wird optional die Besondere Leistung des Überwachens der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Im Übrigen werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 u. 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Feuchtwangen - Arch - Außenstelle Hochschule Ansbach f. Technik - offenes Verfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6C6H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.