Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit Zuschauerfunktion am Standort der neuen Oberschule; Claus-von-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda; Los 324 – Sportgeräte fest Referenznummer der Bekanntmachung: I/60.12/22/42-VOB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit Zuschauerfunktion am Standort der neuen Oberschule; Claus-von-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda; Los 324 – Sportgeräte fest

Referenznummer der Bekanntmachung: I/60.12/22/42-VOB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit Zuschauerfunktion am Standort der neuen Oberschule; Claus-von-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda; Los 324 - Sportgeräte fest; Vergabe-Nr. I/60.12/22/42-VOB

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau
45212222 Bau von Turnhallen
45212225 Bau von Sporthallen
37420000 Ausrüstungen für Turnhallen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Hoyerswerda, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME:

Die Stadt Hoyerswerda plant den Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle am Standort der neuen Oberschule, welche im Jahr 2020 in Betrieb ging. Die Sporthalle soll sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport mit Wettkampfbetrieb genutzt werden.

Geplante funktionale Lösung:

a) Erdgeschoss Sportbereich: Sporthalle mit drei Standardfeldern 15 m x 27 m, Höhe 7 m, abtrennbar, drei Geräteräume, den Spielfeldern zugeordnet, zwei Teamräume, ausklappbare Tribünenanlage;

b) Erdgeschoss Allgemein-/Sozialbereich: Geschosshöhe ca. 4 m, lichte Raumhöhe ca. 2,8 m, zentraler Eingang mit Foyer, Garderobe, Besuchertoiletten, vier Umkleiden für Sportler mit WC, Wasch-/Duschbereich, barrierefrei, vier Umkleiden Lehrer/Übungsleiter, Hausanschlussräume, Lagerräume

Geplante bautechnische Lösung:

Den Hallenbereich umfasst ein Ring mit tragenden Stützen aus Stahlbeton. Die Hauptstützen weisen ein Raster von 6 m auf. Sie sichern eine wirtschaftliche Wandbauweise mit Fertigteilen aus Porenbeton, Stärke 30 cm. Über die Hauptstützen spannt das Dachtragwerk in Form von Leimholzbindern. Über die Binder spannt die Dachdecke aus Stahltrapezprofilen. Das Dach wird als Warmdach ausgeführt. Der Hallenboden erhält einen flächenelastischen Sportboden mit Fußbodenheizung und einem Linoleum-Sportbelag. Der eingeschossige Allgemein-/Sozialbereich wird in massiver Bauweise errichtet. Die Außenwände werden als Mauerwerkswände in Porenbeton mindestens 36,5 cm dick ausgeführt. Öffnungen bestehen aus Fenstern und Außentüren aus Aluminium mit Wärmeschutzverglasung. Innenwände werden als KS-Mauerwerk 24 cm… 11,5 cm ausgeführt. Es ist eine Fußbodenheizung als Zement-Heizestrich geplant. Die Haustechnik umfasst als Neuinstallation die Gewerke

Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär. Als Medium für die Gebäudeheizung wird Fernwärme genutzt. Das Gebäude wird mit Einbruchmeldeanlage (EMA), elektroakustischer Anlage (ELA), und mit einer Brandmeldeanlage (BMA) der Kategorie 1 zur automatischen Brandfrüherkennung ausgestattet. Die Außenanlagen werden im Bereich der zentralen Wege mittels Betonpflaster befestigt. Übrige Flächen erhalten eine Bepflanzung. Das Gelände wird zum öffentlichen Raum hin eingefriedet. Für die Sporthalle mit 300 Zuschauerplätzen ist in unmittelbarer Nachbarschaft ein separater Stellplatz für ca. 60 PKW und 2 Busse geplant. Auf dem Grundstück der Sporthalle direkt werden 6 PKW-Stellplätze ausgewiesen, davon 2 behindertengerecht. Es werden ca. 100 Fahrradstellplätze errichtet.

INHALT DER AUSSCHREIBUNG/GROBMENGEN Los 324 - Sportgeräte fest:

Hülsenreckeinrichtung; 1 St. Spannreckeinrichtung; 6 St. Sprossenwände; 1 St. 4-fach Kletterstangen; 1 St. 4-fach Klettertaueinrichtung; 6 St. Basketballdeckengerüste; Volleyballanlagen, Faustball, Badminton; 4 St. Handballtore; 2 St. Hallen-Fußballtore; 2St. Junior-Kletterwand-Elemente; Gerätehülsen, UK-Profile

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

AUSFÜHRUNGSFRISTEN

Bestellung: ab 16.01.2023

Montage der Gerätehülsen: 15.05.2023 bis 31.05.2023

Lieferung / Montage der Sportgeräte: 10.07.2023 bis 28.07.2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 199-561513
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: I/60.12/22/42-VOB
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Drei-Feld-Sporthalle mit Zuschauerfunktion am Standort der neuen Oberschule; Claus-von-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda; Los 324 – Sportgeräte fest

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloster Lehnin
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2022

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