Erarbeitung und Umsetzung des Marketingkonzeptes zur Tourismusförderung für die Stadt Schlüchtern, insbesondere für die Erlebniswelt Referenznummer der Bekanntmachung: SEG_SLS_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüchtern
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 36381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schluechtern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung und Umsetzung des Marketingkonzeptes zur Tourismusförderung für die Stadt Schlüchtern, insbesondere für die Erlebniswelt
Die Stadt Schlüchtern mit ca. 16.000 Einwohnern und langer historischer Tradition bietet eine gute Aufenthalts- und Wohnqualität. Sie ist Mittelpunktzentrum für die umliegenden Gemeinden. Aktuell wird ein Kultur- und Begegnungszentrum in der Neuen Mitte errichtet und Ende 2023 in Betrieb gehen. Weiterhin wird auf diesem Gelände eines ehemaligen Kaufhauses ein attraktives Büro- und Wohnkonzept von einem privaten Projektentwickler umgesetzt.
Der anerkannte Luftkurort Schlüchtern soll mit dem Marketingkonzept überregional bekannt gemacht werden, um noch mehr Touristen in die Stadt zu ziehen.
Ein Schwerpunkt des Marketingkonzeptes wird die sehr kreative Erlebniswelt im Kultur- und Begegnungszentrum sein.
Es sollen bis zu drei Rahmenvertragspartner beauftragt werden.
Zeitrahmen: Beauftragung: März 2023
Erarbeitung Grobkonzept und Abstimmung mit dem Auftraggeber bis 30.06.23
Erarbeitung Feinkonzept für Erlebniswelt bis 30.09.23
Fertigstellung Internetauftritt Erlebniswelt bis 31.12.23
Schlüchtern
Rahmenvertrag zur Erarbeitung und Umsetzung des Marketingkonzeptes für die Erlebniswelt und die Stadt Schlüchtern sowie zur Tourismusförderung.
Es werden mindestens ein und maximal drei Rahmenvertragspartner gesucht. Der Erstplatzierte im Verfahren erarbeitet das Gesamtkonzept. Sollte sich in der Vergabeverhandlung zeigen, dass die Bieter unterschiedliche thematische Schwerpunkte im Unternehmen haben, behält sich der Auftraggeber vor, die Konzepterarbeitung auf zwei Bieter aufzuteilen.
Bei der Umsetzung (Filmproduktion, Internetauftritt, Herstellung von Werbebroschüren etc) werden Einzelaufträge an die Rahmenvertragspartner vergeben. Dazu erfolgt jeweils ein Wettbewerb, bei dem nicht nur der Preis ausschlaggebend ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der überwiegende Teil der Leistungen von den Rahmenvertragspartnern bzw. ihren Subunternehmen erbracht wird. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, dass der beauftragte Rahmenvertragspartner nur plant, die Ausschreibung vorbereitet und der Auftraggeber die Leistungen an Drittfirmen vergibt.
Die lange Laufzeit von 4 Jahren begründet sich mit notwendigen Aktualisierungen der Einzelkomponenten des Marketingkonzeptes. Bei Bedarf kann in diesem Zeitraum auch eine grundlegende Überarbeitung des Konzeptes beauftragt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit Einzelaufträgen. Auch wenn ein Rahmenvertragspartner keinen Einzelauftrag erhält, kann er keinerlei Honoraransprüche geltend machen.
Die Laufzeit kann zwei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, das gilt auch für Bewerbergemeinschaften oder für Tochterunternehmen oder Niederlassungen eines Bewerbers, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. Eine Mehrfachbewerbung für Nachauftragnehmer ist möglich, sofern diese im weiteren Verfahren keine Kenntnis vom Angebotsinhalt erlangen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 3 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers anhand der eingereichten Referenzprojekte bezüglich der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistungen und dem dargestellten Projekterfolg. Bestehen nur geringe Differenzen zwischen den Bewerbern, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmerzahl am Verhandlungsverfahren auf bis zu 8 zu erhöhen. Ist keine hinreichende Differenzierung möglich, entscheidet das Los.
Leader-Programm
Für die ausgeschriebenen Leistungen sollen Mittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen genutzt werden, u.a. das Leader-Programm der EU.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Personal
Der Bewerber muss nachweisen, dass er über Personal mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation verfügt. Er kann sich auch anderer Unternehmen bedienen, mit denen er schon mindestens in einem Projekt erfolgreich zusammengearbeitet hat (Eignungsleihe). Diese können sowohl in einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachauftragnehmer tätig werden.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
d) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und der Mindestlohnbestimmungen
e) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen
a) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
b) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl insgesamt als auch mit vergleichbaren Leistungen im Marketing
c) Anzahl des zur Verfügung stehenden Personals (eigene Angestellte, freie Mitarbeiter und Nachunternehmer über die Eignungsleihe) in den Jahren 2020 bis 2022;
keine
Die Eignung muss über mindestens ein vergleichbares abgeschlossenes Referenzprojekt (=Hauptreferenz) nachgewiesen werden, bei dem der Auftragswert >= 50.000 € netto betrug und bei dem ein Marketingkonzept für Stadtmarketing, Tourismusförderung oder Vermarktung einer Kultureinrichtung erstellt wurde. Hierzu muss eine Kurzdarstellung der Aufgabe und der Ergebnisse erfolgen, damit das Auswahlgremium eine Beurteilung vornehmen kann. Diese Hauptreferenz wird vorrangig bei der Beurteilung der Eignung behandelt.
Darüber hinaus können noch bis zu zwei weitere (= Zusatzreferenzen) benannt werden, die dem Auswahlgremium eine weitere Differenzierung gestatten
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt – siehe oben = „Hauptreferenz“
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Versand an EU-Amtsblatt Dienstag, 20. Dezember 2022
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Freitag, 20. Januar 2023 10 Uhr
Auswertung Stufe 1 und Auswahl Bieter Mittwoch, 1. Februar 2023
Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Mittwoch, 1. Februar 2023
Erstangebot einreichen Freitag, 24. Februar 2023 10 Uhr
Vergabeverhandlung Los 1 Marketingkonzept Mittwoch, 1. März 2023 Uhrzeit gemäß Einladung
finales Angebot einreichen Mittwoch, 8. März 2023 10 Uhr
Information über beabsichtigte Vergabe am Donnerstag, 9. März 2023
Bindefrist Dienstag, 6. Juni 2023
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.