Mäh- und Pflegearbeiten April 2023 bis März 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2022-035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mäh- und Pflegearbeiten April 2023 bis März 2026
Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Mäh- und Pflegearbeiten im Stadtgebiet Rothenburg ob der Tauber und den Ortsteilen nach DIN 18919 (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) für 3 Jahre vom 01.04.2023 bis 31.03.2026.
Taubertal / Riviera und Nördlinger Straße
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten im Gebiet Taubertal / Riviera und Nördlinger Straße Rothenburg ob der Tauber.
Bleiche
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten im Gebiet der Bleiche in Rothenburg ob der Tauber.
Heckenacker
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten im Gebiet Heckenacker in Rothenburg ob der Tauber.
Würzburger Straße
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten im Gebiet der Würzburger Straße in Rothenburg ob der Tauber.
Bettenfeld / Leuzenbronn
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten in den Ortsteilen Bettenfeld / Leuzenbronn Rothenburg ob der Tauber.
Detwang
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten im Ortsteil Detwang Rothenburg ob der Tauber.
Ausgleichsflächen im Stadtgebiet
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten der Ausgleichsflächen im Stadtgebiet Rothenburg ob der Tauber.
Spiel- und Sportplätze
Stadt Rothenburg ob der Tauber Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber Stadtgebiet und Ortsteile
Die Leistungen umfassen Mäh- und Pflegearbeiten der Spiel- und Sportplätze in Rothenburg ob der Tauber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
zu 2.) mindestens die geforderte Deckungssummen
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
zu 1.) mindestens drei entsprechende Referenzen
Um die Schädigung der Wiesenfauna zu minimieren sind vorzugsweise Balkenmäher oder Kreisel- Scheibenmäher einzusetzen. Rotationsmäher mit Aufbereiter bzw. Schlegel- und Sichelmulcher sind verboten. Der Kosten- und Zeitaufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Personen zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 16.01.2023 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAR6ERH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)