Neubau Pav. 6 Bühlschule Giengen - ELT-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giengen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Pav. 6 Bühlschule Giengen - ELT-Planung
Die Stadt Giengen beabsichtigt den Neubau eines Schulpavillons. Hierfür sind ELT-Planungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß §55 HOAI erforderlich.
Giengen an der Brenz
Die Stadt Giengen beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 1061/1 den Neubau eines Schulpavillons, wofür ELT-Planungsleistungen erforderlich sind.
Der Neubau soll ca. 1.100 m² BGF erhalten.
Das Gebäude, das aus einem UG und EG besteht, soll entweder in Massiv- oder Modulbauweise gebaut werden. Es soll den KfW 40 Gebäudestandard entsprechen und an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen werden. Auf dem Dach ist eine
PV-Anlage geplant. Die Fachplanerleistungen werden im europaweiten offenen Verfahren ausgeschrieben.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß §44 Abs. 1 VgV
b) Eigenerklärung, dass die Berufsqualifikation des (beratenden) Ingenieurs vorliegt gemäß §75, Abs. 2 VgV
Eigenerklärung gem. §45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Betriebs- und
Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen- und
Sachschäden jeweils mindestens 2,0 Mio. EUR und mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, mindestens 2-fach maximiert im Versicherungsjahr)
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten
Bewerbungsunterlagen von den verschiedenen
Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden.
Geforderte Eigenerklärungen zu Ausschlusskriterien und /oder
Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied
gesondert zu erklären und vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche bzw. juristische Personen,
die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der
Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieurin bzw. Ingenieur (gemäß §75 (2) VgV) berechtigt
sind.
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123
Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit
einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123
Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach §123
Abs. 4 S. 2 GWB
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124
GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz,
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw.
Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
d) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante
Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt
gem. § 73 Abs. 3 VgV
e) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/
2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug zu Russland)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Bewerbungsfomulars (Frist siehe
IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß §57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Bewerbungsfomulars
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren
behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen
nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform
Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen
Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden,
das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt
wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die
Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail an die oben genannte
Kontaktstelle (siehe I.3) einzureichen.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige
Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern
nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen,
dass
veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung
ab. Geforderte Eigenerklärungen zu Ausschlusskriterien und/
oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied
gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen,
von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/
Nachweis stammt. Ferner ist eine
Bietergemeinschaftserklärung
(Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch
der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und
elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter
Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/
Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor
Auftragserteilung zu fordern. Auf §§43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die
Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach §134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind (§§134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften
bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht
spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160
Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de