Kliniken d. Kreisspitalstiftung Weißenhorn - Zentralisierung AEMP Weißenhorn_medizinisches Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 0059.5041.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kliniken d. Kreisspitalstiftung Weißenhorn - Zentralisierung AEMP Weißenhorn_medizinisches Mobiliar
Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn - Zentralisierung AEMP am Standort Weißenhorn - medizinische Arbeitstisch/ Schrankanlagen, Packtische, zus. med. Ausstattung/ Mobiliar
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Referenzen:
5.1 Desinfektions-Schutzarbeitsplatz,
5.2 Packtische und
5.3 Arbeitstisch-/Schrankanlagen in vergleichbarer Projektgröße.
Je Unterkategorie wird 1 Punkt für jede Referenz vergeben, es werden maximal 10 Referenzen pro Unterkategorie gewertet (max. 10 Punkte je Unterkategorie / max. 30 Punkte insgesamt). Es werden nur realisierte und vom Bauherrn bestätigte Referenzprojekte im deutschsprachigen Raum innerhalb der EU im Zeitraum 2020 bis 2022 gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.