Planungsleistungen für das Gemeinschaftshaus "Neue Mitte Honsberg".

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid
Hochstraße 1-3
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Remscheid, Fachdienst 1.26, Zentraleinkauf und Vergabewesen (Zimmer 13), Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid
Zu Händen von: Herrn Harald Schmitt
42853 Remscheid
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2191-162584
E-Mail:

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.gewag-rs.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: kommunales Wohnungsunternehmen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Planungsleistungen für das Gemeinschaftshaus "Neue Mitte Honsberg".
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Remscheid.

NUTS-Code DEA18

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der vorliegende Auftrag beinhaltet die Erbringung von Planungsleistungen betreffend die Errichtung des Gemeinshaftshauses "Neue Mitte Honsberg". Das zu errichtende Gemeinschaftshaus soll als interkulturelles, interreligiöses sowie generationsübergreifendes Stadtteilzentrum als Standort für alle im Stadtteil Honsberg ansässigen Religionsgemeinschaften und sozialen Einrichtungen dienen. Im Rahmen einer von der Stadt Remscheid 2008 durchgeführten Planungswerkstatt betreffend den gesamten Stadtteil Honsberg wurden bereits Entwurfsplanungen für das zu errichtende Gemeinschaftshaus ausgelobt. Gewonnen hat dabei der Entwurf von Prof. Carsten Lorenzen APS, DK-Kopenhagen.
Aufbauend auf dem Entwurf des Wettbewerbsgewinners sind Gegenstand dieses Auftrags nunmehr Planungen betreffend das Leistungsbild der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten (Leistungsphasen 3 bis 9 des § 33 HOAI) und der Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 1 bis 9 des § 38 HOAI) sowie die Fachplanungen Tragwerk und Technische Gebäudeausrüstung nach der HOAI 2009.
Im Hinblick auf diese Planungsleistungen sind insbesondere folgende Anforderungen zu beachten:
- Die Finanzierung der Planung und Errichtung des Gemeinschaftshauses erfolgt im Wesentlichen durch Fördermittel. Vor diesem Hintergrund ist für die gesamte Baumaßnahme eine Kostenobergrenze in Höhe von 6 508 827,00 EUR festgelegt,
- Unter Berücksichtigung der Förderbedingungen ist das Gemeinschaftshaus bis zum 30.11.2013 fertigzustellen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71221000, 71222000, 71327000, 71322000

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Preis. Gewichtung 30
2. Qualität der vorgesehenen Projektdurchführung. Gewichtung 35
3. Bearbeitungsorganisation. Gewichtung 30
4. Gesamteindruck der Angebotspräsentation. Gewichtung 5
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23.12.2011
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

pbr Planungsbüro Rohling AG
Zimmerstraße 15a
40215 Düsseldorf
DEUTSCHLAND

V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: NRW-EU Ziel 2-Programm 2007-2013 (EFRE).
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
E-Mail:
Telefon: +49 211-4753637
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, derzur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle derVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet dieFrist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.2.2012