Verkehrsleistung der S-Bahn Hamburg ab Dezember 2018.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Stadthausbrücke 8
Kontaktstelle(n): Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt Verkehr und Straßenwesen
20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.hamburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Steindamm 94
Kontaktstelle(n): Projekt Vergabe S-Bahn
Zu Händen von: Herrn Mario Biermann
20099 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 40325775-262
E-Mail:
Fax: +49 40325775-820
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Steindamm 94
Kontaktstelle(n): Projekt Vergabe S-Bahn
Zu Händen von: Herrn Mario Biermann
20099 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 40325775-262
E-Mail:
Fax: +49 40325775-820
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Steindamm 94
Kontaktstelle(n): Projekt Vergabe S-Bahn
Zu Händen von: Herrn Mario Biermann
20099 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 40325775-262
E-Mail:
Fax: +49 40325775-820
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Str. 5
30159 Hannover
DEUTSCHLAND
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
DEUTSCHLAND
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg.
NUTS-Code DE6
Der Auftrag umfasst den gesamten Betrieb der S-Bahn Hamburg inklusive Beschaffung und Bereitstellung der benötigten Fahrzeuge und Werkstätten. Für die Erbringung der ab Dezember 2018 erforderlichen S-Bahn-Verkehrsleistungen auf dem gesamten S-Bahn Netz (inkl. Schleswig-Holstein und Niedersachsen) werden insgesamt voraussichtlich 172 Fahrzeuge benötigt. 42 Altfahrzeuge (Typ 474.3; Zweisystemfahrzeuge) müssen im Falle eines Betreiberwechsels vom heutigen Betreiber übernommen werden. Der restliche Bedarf von 130 netzkompatiblen Fahrzeugen kann entweder mit für die Vertragslaufzeit noch einsatzfähigen Altfahrzeugen (Baureihe 474.1 und Baureihe 474.2) oder mit Neufahrzeugen gedeckt werden. In Bezug auf die Neufahrzeuge ist deren Beschaffung, Erprobung und Einflottung Teil des Auftrages. Im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung ist mit dem Hersteller eine noch zu quantifizierende Option für zusätzliche Neufahrzeuge für mögliche Streckenverlängerungen zu vereinbaren. Einzelheiten zum Umgang und zur Wiederverwendung und der Übernahme des Restwertrisikos der Fahrzeuge nach Ende der Vertragslaufzeit sind in den Verdingungsunterlagen enthalten. Für den Betrieb und den Fahrzeugeinsatz bestehen aus den netzspezifischen Gegebenheiten (u.a. besondere Energieversorgung (Stromschiene 1,2 kV Gleichspannung und Oberleitung 15 kV/16,7 Hz Wechselspannung), geringes Lichtraumprofil und bestimmte maximale Fahrzeuglänge, spezielle Zugabfertigung) besondere Anforderungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.
Die weiteren Ausführungen bleiben unberührt.
60210000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist seitens der Auftraggeber keine direkte Beteiligung an der Finanzierung der Fahrzeuge vorgesehen.
Die Infrastrukturkosten für Trassen und Stationen sind für den Auftragnehmer durchlaufende Posten, und werden von den Auftragnehmern übernommen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.
Der Koordinierungsaufwand für Bietergemeinschaften darf nicht bei den Auftraggebern liegen. Deshalb ist durch die Bietergemeinschaft ein verantwortlicher Federführer zu benennen, der als Ansprechpartner gegenüber den Auftraggebern fungiert. Die Bietergemeinschaft haftet gegenüber den Auftraggebern gesamtschuldnerisch.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche und technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft ist gültig, wenn dieser von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben wurde oder eine Originalvollmacht aller Mitglieder der Bietergemeinschaft lautend auf einen Vertreter der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird. Bietergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über deren kartellrechtliche Zulässigkeit vorlegen.
a) Deshalb weist der Bieter mit dem Teilnahmeantrag nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbwerb rechtfertigen können oder bereits in der Vergangenheit zu einem Ausschluss vom Wettbewerb durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg geführt haben,
b) Darüber hinaus weist der Bieter im Teilnahmeantrag nach, dass gegen ihn keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
- arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und dem Arbeitnehmerentsendegesetz,
- im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
- Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
- sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
- die Umwelt schützende Vorschriften und,
- sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o.g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und lit. b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die gemachten Angaben durch die Einholung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO) zu überprüfen.
c) Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen,
d) Weiterhin erklären Bieter, die unmittelbar oder mittelbar im (teilweisen) Eigentum der Kommunen stehen, mit dem Teilnahmeantrag dass ihre Teilnahme an der Ausschreibung kommunalrechtlich zulässig ist. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsichtsbehörde oder, falls diese nicht rechtzeitig erlangt werden kann, durch eine Eigenerklärung unter Darlegung der unternommenen Bemühungen zur Erlangung einer Stellungnahme. Diese ist sodann nach Erlangung nachzureichen.Nachweise können in Form einfacher Kopien, Erklärungen müssen in Schriftform im Original eingereicht werden.
Die nach diesen Kapitel abzugebenden Erklärungen und Nachweise dürfen nicht vor dem 1.10.2011 datieren.
a) Jahresabschluss (inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Erläuterungsteil, soweit vorhanden; inklusive Anhang zum Jahresabschluss gemäß §§ 284 ff. HGB und - soweit der Bieter einen entsprechenden Bericht erstellt - Lagebericht gemäß §§ 289 bzw. 315 HGB) oder Vermögensübersicht über die letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die dem Auftraggeber für den Stichtag des Jahresabschlusses bzw. der Vermögensübersicht jeweils die Prüfung der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 6 EBZugv genannten Merkmale ermöglichen,
b) Alternativ zu den unter a) genannten Nachweisen: Prüfungsbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers. In diesem Falle müssen die Nachweise ebenfalls die Prüfung der unter a) genannten Merkmale ermöglichen,
c) Alternativ zu unter a) und b) genannten Nachweisen kann der Bieter die Höhe der bei ihm verfügbaren Finanzmittel, seines Eigenkapitals und seiner Verbindlichkeiten auch in einer Eigenerklärung benennen. Eine entsprechende Erklärung ist zwingend durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Eine behördliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift unter der eidesstattlichen Versicherung ist ausreichend. In Staaten, in denen es eine eidesstattliche Versicherung nicht gibt, kann diese durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden,
d) Eine Eigenerklärung darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die ggf. mit dem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
e) Eine Eigenerklärung darüber, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch Rechte belastet sind,
f) Eine Eigenerklärung darüber, ob dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren,
g) Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass ein solches Ereignis nicht stattgefunden hat,
h) Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Die nach diesem Kapitel abzugebenden Erklärungen und Nachweise dürfen - mit Ausnahme des Jahresabschlusses bzw. Prüfungsberichts o.ä. - nicht vor dem 1.10.2011 datieren. Der Jahresabschluss bzw. Prüfbericht o.ä. darf für das Jahr 2010 erstellt worden sein. Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind. Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Nachweise können in Form einfacher Kopien, Erklärungen müssen in Schriftform im Original eingereicht werden.
Der Bieter muss fachkundig und technisch leistungsfähig sein. Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags oder mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, muss nicht erbracht werden; Personal und Ausrüstung können im Rahmen der Betriebsvorbereitung beschafft werden.
Deshalb legt der Bieter mit seinem Teilnahmeantrag folgende Eignungsnachweise vor:
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 AEG oder Erklärung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird,
b) Vorlage einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung nach § 7 a AEG oder Erklärung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird,
c) Eigenerklärung zum schienenverkehrsspezifischen Know-how des Bieters,
d) Eigenerklärung zu den Erfahrungen des Personals des Bieters mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV),
e) Vorlage von Referenzen über Art und Umfang der von Bieter in den Kalenderjahren 2008, 2009 und 2010 erbrachten Leistungen im Schienenverkehr (nach CPV-Code 60210000 "Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung"), mindestens im Umfang von 5 000 000 Zugkm pro Jahr. Der Bieter legt hierzu eine Liste mit Angaben zu Leistungsumfang, Leistungszeit und Auftraggeber (privat wie öffentlich), bei Bietergemeinschaften differenziert nach den Mitgliedern, als Eigenerklärung vor. Konzerntöchter können die Zugkilomterleistungen ihres Mutterunternehmens angeben. Die Durchführung von Schienenverkehr als Straßenbahnverkehre nach CPV-Code 60130000 "Personensonderbeförderung (Straße)" wird von den Auftraggebern nicht als erbrachte Zugkilometerleistung anerkannt.
f) Eigenerklärung zu den Erfahrungen des Bieters mit Verkehrs- und Tarifkooperationen, speziell mit dem Fahrgastbetrieb in eng vertakteten Netzen.
Die Eigenerklärung muss dabei auf die Erfahrungen mit den folgenden Merkmalen eingehen:
- vermaschtes Netz (mehrere Linien mit mehreren Verknüpfungsstellen),
- elektrische Triebzüge in Einzel- und Mehrfachtraktion,
- flexible Zugbildung (Flügeln, Stärken, Schwächen),
- Taktverkehr,
- kurze Zugfolgezeiten (2 - 5 Minuten),
- Tunnelstrecken und Tunnelstationen.
g) Eigenerklärung zu den Erfahrungen des Bieters mit der Beschaffung von Neufahrzeugen und der Einflottung von Neufahrzeugen in den laufenden Betrieb.
h) Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Bieters.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen und Einrichtungen des Dritten für die Ausführung des Auftrags verfügen kann. Nachweise können in Form einfacher Kopien, Erklärungen müssen in Schriftform im Original eingereicht werden.
Die nach diesen Kapitel abzugebenden Erklärungen und Nachweise dürfen nicht vor dem 1.10.2011 datieren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Leistungen im Schienenverkehr (nach CPV-Code 60210000) in den Jahren 2008, 2009 und 2010 von mindestens 5 000 000 Zugkm pro Jahr.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Fachkunde und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer IV.1.1.) Verfahrensart: Das verwendete Formularsystem des EU-Amtsblattes stellt als Verfahrensart u.a. das Verhandlungsverfahren zur Auswahl. Die Auftraggeber haben sich entschlossen, unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz, welche die tragenden Grundsätze dieses Vergabeverfahrens sind, die hier vergabegegenständlichen Verkehrsdienstleistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i.V.m. § 3 Abs. 1 u. 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
Hinweis zu Form und Umfang der Teilnahmeanträge: Die Teilnahmeanträge sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen -Teilnahmeantrag Verhandlungsverfahren S-Bahn Hamburg 2018" bei der Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg innerhalb der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist schriftlich einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Hamburg Verkehrsverbund GmbH an. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags per E-Mails oder Fax ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag muss rechtsverbindlich unterschrieben sein. Ihm sind die unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgelisteten Erklärungen und Nachweise vollständig beizufügen. Die Auftraggeber bitten davon Abstand zu nehmen, eigene Unterlagen beizufügen, deren Vorlage bei Abgabe des Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird.
Hinweis zum Vorgehen bei Fragen und Unklarheiten: Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die Hamburger Verkehrsverbund GmbH über die angegebenen Kontaktdaten unverzüglich nach Erkennen dieser Unklarheiten vor Abgabe des Antrages auf Teilnahme am Vergabeverfahren (Teilnahmeantrag) in schriftlicher Form (E-Mail, Brief oder Fax) und in deutscher Sprache darauf hinzuweisen. Fragen zu dieser Bekanntmachung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich und in deutscher Sprache bei der Hamburger Verkehrsverbund GmbH über die genannten Kontaktdaten einzureichen.
Hinweis zur Benennung von Ansprechpartnern: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss bei Abgabe des Teilnahmeantrags für die Dauer der Vergabeverfahren jeweils einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner benennen.
Hinweis zur Vertraulichkeit: Der Teilnahmeantrag ist erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "Vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit er dem Geheimnisschutz unterliegenoder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Information zum Verfahrensablauf: Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der Teilnehmer für das Vergabeverfahren.
Die Bieter können Ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistung durch fristgerechten Antrag unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den Auftraggebern bekunden. Wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung werden die vorgelegten Nachweise und Erklärungen der Bieter sein. Die Bieter werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der 2. Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. In diesem werden den im Teilnahmewettbewerb für das Vergabeverfahren ausgewählten Bietern die vorläufigen Vergabeunterlagen zugesandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden.
Die Bieter erhalten für das Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, die jeweils zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge an die Hamburger Verkehrsverbund GmbH als Vertreterin der Auftraggeber zu richten.
Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge der Bieter (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die Auftraggeber) sollen die Verhandlungen mit den Bietern geführt werden. Dem vorläufigen Charakter der zu Beginn des Verhandlungsverfahrens übersandten Unterlagen entsprechend, sind Änderungsvorschläge der Bieter grundsätzlich ausdrücklich erwünscht. Die Auftraggeber sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den Bietern weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen.
Werden einzelnen Bietern in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlungen auch den übrigen Bietern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Bieter können sich hierzu schriftlich gegenüber der Hamburger Verkehrsverbund GmbH als Vertreterin der Auftraggeber äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den Bietern führen.
Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch die Auftraggeber modifiziert und den Bietern zeitnah zur Verfügung gestellt.
Erstes verbindliches Angebot nach Abschluss der Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der den Bietern dann vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebenden Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen. Die Auftraggeber behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen.
Damit wäre die 2. Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Nachfolgende Verhandlungsrunden:
Sollte nach der 1. Verhandlungsrunde für die Auftraggeber noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, werden weitere bis zu maximal 3 Verhandlungsrunden durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen 1. Verhandlungsrunde entsprechen.
Die Auftraggeber werden die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der 3. Verhandlungsrunde kein wirtschaftliches Angebot vorliegen sollte.
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Finanzbehörde - Organisation und Zentrale Dienste - Allgemeine Abteilung (Abtlg. 12), Rödingsmarkt 2
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1448
Fax: +49 4042823-2020
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Finanzbehörde - Organisation und Zentrale Dienste - Allgemeine Abteilung (Abtlg. 12), Rödingsmarkt 2
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND